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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind maßgeblich für alle Unterweisungen, die von Erste-Hilfe-Kurse NUMM3R SICH3R, Inhaberin Michaela vom Hoff, Florastraße 2, 40822 Mettmann, durchgeführt werden.

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, wobei diese auch per email ihre Gültigkeit haben. Ebenso gelten Buchungen von Erste-Hilfe-Kursen auch bei Absprachen über WhatsApp. Änderungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

 

Leistungen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe dieser AGB. Individualabreden sind zulässig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

 

Eine Annahme dieser AGB wird als Einverständnis gewertet, wenn hier kein ausdrücklicher Widerspruch erfolgt.

 

 

§ 2 Vertragsschluss

  1. Für die Teilnahme an den Schulungen ist eine schriftliche Anmeldung erforderlich. Diese ist nach den Vorgaben des § 1 Ziffer 2 im Vorfeld der Schulung schriftlich oder mündlich an „Erste-Hilfe-Kurse NUMM3R SICH3R“ zu richten. Die Anmeldung zu den offenen Schulungen erfolgt durch den Teilnehmer direkt am Schulungsort.

  2. Die Anmeldung zu Schulungen nach BGV A1 / DGUV Grundsatz 304-001 kann durch Einzel- oder Gruppenanmeldung der Teilnehmer oder des Vertragspartners erfolgen. Bei Inhouse-Schulungen nimmt der Vertragspartner eine Gruppenanmeldung vor. Bei beiden Kursarten erfolgt die Anmeldung schriftlich per Brief oder E-Mail oder auch über WhatsApp. Die Anmeldungen sind verbindlich und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag kommt durch die Anmeldung des Teilnehmers zu den hier dargestellten Bedingungen zustande, ohne dass es einer ausdrücklichen Annahme durch „Erste-Hilfe-Kurse NUMM3R SICH3R“ bedarf.

  3. Der Vertrag begründet Rechte und Pflichten nur zwischen „Erste-Hilfe-Kurse NUMM3R SICH3R“ als Veranstalter und dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer. Die Anmeldung kann auch für eine dritte Person vorgenommen werden. Teilnehmer sind „Erste-Hilfe-Kurse NUMM3R SICH3R“ namentlich zu benennen.

  4. Die AGB sind Bestandteile dieses Vertrages.

 

§ 3 Offene Schulungen

  1. Offene Schulungen in den Räumlichkeiten von „Erste-Hilfe-Kurse NUMM3R SICH3R“ können in der Regel nur stattfinden, wenn die festgelegte Mindestzahl von 12 Teilnehmern erreicht wird. Wird diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann „Erste-Hilfe-Kurse NUMM3R SICH3R“ vom Vertrag zurücktreten. Kosten entstehen dem Vertragspartner bzw. Teilnehmer nicht. Ein Anspruch auf Schadensersatz seitens des Auftraggebers bzw. Teilnehmers gegenüber „Erste-Hilfe-Kurse NUMM3R SICH3R“ besteht in diesem Fall nicht.

  2. „Erste-Hilfe-Kurse NUMM3R SICH3R“ kann ferner vom Vertrag zurücktreten oder ihn kündigen, wenn eine Schulung aus Gründen, die „Erste-Hilfe-Kurse NUMM3R SICH3R“ nicht zu vertreten hat – z.B. der Ausfall eines Dozenten – nicht stattfinden kann. In diesen Fällen werden geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche gegen „Erste-Hilfe-Kurse NUMM3R SICH3R“ sind ausgeschlossen.

 

§ 4 Inhouse-Schulungen

  1. Inhouse-Schulungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers setzen eine Mindestzahl von 12 Teilnehmern je Schulung voraus.

  2. Wird die Mindestteilnehmerzahl unterschritten, hat der Auftraggeber die Differenz zu 12 Teilnehmern je Lehrgangstag mit 60,00 € pro fehlendem Teilnehmer zu tragen. Ausgenommen hiervon sind Schulungen, für die ein Pauschalpreis unabhängig von der Teilnehmerzahl vereinbart wurde.

  3. Die Kosten für Anreise und Spesen des Dozenten werden im Vorfeld der jeweiligen Inhouse-Schulung individuell mit dem Auftraggeber vereinbart. Kosten einer Stornierung werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

  4. Seitens des Auftraggebers müssen geeignete Schulungsräume und Einrichtungen für Inhouse-Schulungen gestellt werden. Es muss ein Raum zur Verfügung stehen, der eine Grundfläche von mindestens 50 m² aufweist und in dem 10 Personen durch theoretischen und praktischen Unterricht unterwiesen werden können. Die Räumlichkeiten müssen über ausreichende Beleuchtung und Belüftung verfügen. Zudem müssen Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie Waschgelegenheiten und Toiletten vorhanden sein. Darüber hinaus muss die Möglichkeit bestehen, einen Tageslichtprojektor oder Beamer zum Einsatz zu bringen. Stellt der Dozent beim Eintreffen am Schulungsort fest, dass der zur Verfügung gestellte Raum die genannten Vorgaben gemäß BGG 948 nicht erfüllt, so ist er dazu berechtigt, die Schulung abzusagen, ohne dass eine Erstattung von Teilnahmegebühren oder Fahrtkosten erfolgt.

 

§ 5 Entgelte

  1. Das Schulungsentgelt beträgt bei offenen Standardkursen sowohl für die Aus- wie auch für die Fortbildung in Erster Hilfe mit 9 Unterrichtseinheiten à 45min = 60,00 €. Kursteilnehmer, die den Erste Hilfe Kurs für ihre Ausbildung oder ihr Studium benötigen, erhalten einen Rabatt von 5 €. Die Schulungsentgelte sind gemäß § 4 Nr. 21 UstG von der Umsatzsteuer befreit. Das Entgelt wird mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig und ist vom Teilnehmer bei Schulungsbeginn in bar zu entrichten, sofern keine Zahlung nach Rechnungsstellung schriftlich vereinbart wurde.

  2. Das Schulungsentgelt bei Inhouse-Schulungen richtet sich nach der zwischen den Parteien getroffenen schriftlichen Vereinbarung, bzw. nach dem schriftlichen Angebot von „Erste-Hilfe-Kurse NUMM3R SICH3R“ und ist mit dem Zustandekommen des Vertrages zur Zahlung fällig.

  3. Für Seminare nach BGV A1/DGUV Grundsatz 304-001 der Berufsgenossenschaften (BG) gelten ergänzende Regelungen nach Maßgabe des folgenden § 6.

 

§ 6 Lehrgängen nach BGV A1 / DGUV Grundsatz 304-001

  1. Die Kosten für die Aus-und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer nach BGV A1 für angestellte Mitarbeiter übernimmt der zuständige Unfallversicherungsträger (BG oder Unfallkasse). Die Abrechnung erfolgt seitens „Erste-Hilfe-Kurse NUMM3R SICH3R“ direkt mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger, sofern die Teilnehmer zu Schulungsbeginn einen vom Arbeitgeber abgestempelten Vordruck der BG vorlegen, der mit der Anmeldebestätigung versandt wird. Werden einzelne Teilnehmer vom Unfallversicherungsträger nicht übernommen, sind die Kosten in Höhe von 60,00 € für die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer sowie in Höhe von 60,00 € für die Fortbildung betrieblicher Ersthelfer vom Auftraggeber zu tragen und werden mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen in Rechnung gestellt.

§ 7 Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie

 

„Erste-Hilfe-Kurse NUMM3R SICH3R"

Michaela vom Hoff

Florastreaße 2

40822 Mettmann

Telefon: 02104-809690

info@erstehilfe-mettmann.com


mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
 

§ 8 Stornierung von Inhouse Schulungen

  1. Inhouse Schulungen können bis 30 Tage vor Schulungsbeginn durch den Auftraggeber oder Einzelteilnehmer kostenlos schriftlich storniert werden.

  2. Bei Stornierungen im Zeitraum von 29 Tagen bis 14 Tagen vor Beginn der Inhouse Schulung werden Ausfallkosten von 25% des Schulungsentgelts zzgl. der entstandenen Nebenkosten in Rechnung gestellt.

  3. Bei Stornierungen im Zeitraum von 13 Tagen bis 7 Tagen vor Beginn der Inhouse Schulung werden Ausfallkosten von 50% des Schulungsentgelts zzgl. der entstandenen Nebenkosten in Rechnung gestellt.

  4. Bei Stornierung weniger als 7 Tage vor Beginn der Inhouse Schulung, am Schulungstag selbst oder bei Nichtteilnahme an laufenden Schulungen hat der Auftraggeber oder Einzelteilnehmer das volle Schulungsentgelt in Höhe von € 60,-- pro Teilnehmer zzgl. der entstandenen Nebenkosten zu entrichten.

  5. Wird schriftlich ein Ersatztermin für eine Inhouse Schulung vereinbart, so hat der Auftraggeber oder Einzelteilnehmer für die stornierte oder versäumte Schulung hingegen nur die entstandenen Nebenkosten zu tragen.

  6. Die Stornierung bedarf der Schriftform. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist das Eingangsdatum der Stornierung bei „Erste-Hilfe-Kurse NUMM3R SICH3R

§ 9 Fristlose Kündigung

  1. „Erste-Hilfe-Kurse NUMM3R SICH3R“ kann den Vertrag beim Vorliegen wichtiger Gründe fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den folgenden Fällen vor:

    • Gemeinschaftswidriges Verhalten in der Schulung, insbesondere Störung des Schulungsbetriebs durch Lärm- oder Geräuschbelästigung oder durch querulatorisches Verhalten.

    • Ehrverletzungen aller Art gegenüber der Schulungsleitung, Teilnehmern der Schulung oder Mitarbeitern von „Erste-Hilfe-Kurse NUMM3R SICH3R“.

    • Diskriminierung von Personen wegen persönlicher Eigenschaften.

    • Missbrauch der Schulung für parteipolitische oder weltanschauliche Zwecke sowie Agitationen aller Art.

    • Konsum von Alkohol oder verbotener Substanzen während der Schulung, bzw. deren Weitergabe an Teilnehmer der Schulung.

    • Verstöße gegen die jeweilig geltende Hausordnung.

  2. Schulungsentgelte werden bei fristloser Kündigung in vollem Umfang fällig und sind vom Auftraggeber bzw. Einzelteilnehmer zu tragen. Vorab beglichene Schulungsentgelte werden nicht erstattet.

 

§ 10 Teilnahmebestätigungen/ -Zertifikate

  1. Jeder Teilnehmer einer Schulung erhält nach Abschluss der Schulung eine Teilnahmebestätigung. Hierzu notwendig ist neben der vollständigen Teilnahme an der entsprechenden Schulung und der vollständigen Entrichtung des Schulungsentgelts eine gültige Unterschrift des Teilnehmers in der Teilnehmerliste.

  2. Ersatz-/Zweitbescheinigungen für das jeweils laufende Jahr werden gegen eine Gebühr von 5,-- € inkl. Ust. und Versand, für zurückliegende Jahre gegen eine Gebühr von 15,-- € inkl. Ust. und Versand ausgestellt. Die Gebühr ist unter Angabe Ihres Namens und Ihres Geburtsdatums sowie des Begriffs „Ersatzbescheinigung“ als Verwendungszweck im Voraus zu zahlen. Erforderlich für die Ausstellung von Ersatz-/Zweitbescheinigungen sind neben einem entsprechenden Antrag und der Zahlung der Gebühr im Voraus die Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihres Geburtsdatums und des genauen Schulungsdatums.

 

 

§ 11 Urheberrecht

  1. Begleitende Arbeitsmappen, Unterlagen, Präsentationen etc. zu Schulungen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen zu keiner Zeit und unter keinen

Umständen fotomechanisch oder elektronisch vervielfältigt werden. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch der Schulungsteilnehmer bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

  1. Unterlagen und Präsentationen, die ggf. auf der Webseite von „Erste-Hilfe-Kurse NUMM3R SICH3R“ oder eines Vertragspartners zur Verfügung gestellt werden, unterliegen ebenfalls dem Urheberrecht. Ein Download ist nur zu Informationszwecken und zum persönlichen Gebrauch bestimmt.  Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.

 

§ 12 Datenschutz

  1. Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des mit Ihnen geschlossenen Vertrags gespeichert. Sie werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung oder zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an sonstige Dritte erfolgt nicht. Mit vollständiger Abwicklung des Vertrags und vollständigem Rechnungsausgleich werden Ihre Daten für die weitere Verwendung gesperrt und nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Fristen gelöscht.

  2. Nach dem Bundesdatenschutzgesetz haben Sie das Recht auf die unentgeltliche Auskunft über die Herkunft und den Umfang Ihrer gespeicherten Daten sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten. Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung, Nutzung, Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten wenden Sie sich bitte an: Michaela vom Hoff, Florastraße 2, 40822 Mettmann.

 

§ 13 Haftung

  1. Haftungsansprüche gegen „Erste-Hilfe-Kurse NUMM3R SICH3R“ sind auf die Höhe des jeweiligen Schulungsentgeltes beschränkt. Weitergehende Ansprüche (mit Ausnahme der Verletzung von Kardinalspflichten, der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen) sind ausgeschlossen.

  2. Für die Garderobe und persönliche Gegenstände der Schulungsteilnehmer am Schulungsort übernimmt „Erste-Hilfe-Kurse NUMM3R SICH3R“ keine Haftung.

 

§ 14 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.

  2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten in diesem Fall die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

  3. Für sämtliche Streitigkeiten wird Düsseldorf als Gerichtsstand vereinbar, sofern der Auftraggeber Unternehmer im Sinne des Gesetzes ist.

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